Vorsorge
Gesundheitsuntersuchung
Vom 36. Lebensjahr an steht den gesetzlich versicherten Patienten alle drei Jahre eine sogenannte Gesundheitsuntersuchung zu. Mit der Gesundheitsuntersuchung sollen häufige und wirksam zu behandelnde Krankheiten schon im Vor- oder Frühstadium entdeckt und behandelt werden.
Die Gesundheitsuntersuchung kann alle zwei Jahre durchgeführt werden. Zur gesetzlich definierten Gesundheitsuntersuchung gehören die folgenden Leistungen.
- Anamnese (Erhebung der Vorgeschichte) – sowie noch nicht bekannt
- Körperliche Untersuchung und Blutdruckmessung
- Kontrolle des Cholesterins und des Blutzuckers
- Urinstreifentest
- Kontrolle des Impfstatus
- Besprechung des Untersuchungsergebnisses
Ab dem Alter von 50 Jahren steht den gesetzlich versicherten Patienten jährlich eine Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl zu. Ab dem 55. Lebensjahr (bei Männern ab dem 50. Lebensjahr) erfolgt eine Aufklärung über die Vorsorge-Darmspiegelung, die einmal alle 10 Jahre durchgeführt werden sollte. Eine Untersuchung auf Blut im Stuhl mittels Testbriefchen kann ab dem 55. bzw. 50. Lebensjahr alle 2 Jahre durchgeführt werden, wenn keine Darmspiegelung durchgeführt wurde.
Damit der Impfstatus überprüft werden kann, denken Sie bitte daran, zur Gesundheitsuntersuchung Ihren Impfpass mitzubringen!
Impfungen
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen werden nur selten beobachtet. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Impfquoten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten.
Wir richten uns nach den Empfehlungen des in Deutschland zuständigen Robert-Koch-Instituts und der dort tätigen Ständigen Impfkommission (STIKO).
Bis auf die saisonale Grippeschutzimpfung müssen alle Impfungen in Ihren individuellen Impfpass eingetragen werden.
Disease Management Programme (DMP)
Seit vielen Jahren finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sogenannte „Disease Management Programme“ (kurz DMPs)
Der Begriff stammt aus den USA und bedeutet wörtlich übersetzt Krankheitsmanagement. Das Ziel der Disease-Management-Programme (DMP) in Deutschland ist es, die Versorgung von chronisch Kranken zu verbessern. Durch eine gut abgestimmte, kontinuierliche Betreuung und Behandlung sollen Komplikationen und Folgeerkrankungen chronischer Krankheiten sollen vermieden oder ihr Auftreten verzögert werden. Wir nehmen teil an den Versorgungs-Programmen für
- Diabetes mellitus Typ 2
- COPD (Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen)
- Koronare Herzkrankheit (KHK)
- Asthma bronchiale
Die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm ist für Patient und Arzt freiwillig. Wenn die jeweilige Krankenkasse ein DMP für die vorliegende Krankheit anbietet, können Patienten sich bei uns für das Programm einschreiben. Von diesem Moment an koordinieren wir die Betreuung. Das heißt, dass wir bestimmten Diagnose- und Therapieplänen folgen, die auf einer aktuellen und gesicherten Auswertung medizinischer Forschung (evidenzbasierte Medizin) beruhen. Wenn nötig, wird ggf. zeitnah eine Facharztkonsultation veranlasst.
Gesundheitsvollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Wenn Sie schon etwas älter sind, gehört zur Vorsorge im weiteren Sinn auch eine Regelung für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wichtig: Verfügungen müssen zu einem Zeitpunkt getroffen werden, zu dem ein Mensch über seine volle Geschäfts- und Einwilligungsfähigkeit verfügt. Über Gesundheitsvollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung berate ich Sie gerne. Dabei richte ich mich nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer und arbeite anhand von Mustertexten zusammen mit Ihnen individuelle Verfügungen aus. Für eine individuelle Beratung und ein ungestörtes Gespräch nehme ich mir rund eine Stunde Zeit. Die Kosten dieser Leistung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und deshalb entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privatärztlich mit insgesamt 50 bis 65 Euro in Rechnung gestellt.